Journal of Okayama Medical Association
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Der Einfluss der Röntgenstrahlen auf die Foeten. Dritte Mitteilung : Untersuchungen an weissen Ratten

Kosaka, Shigenobu
40_1893.pdf 3.6 MB
Published Date
1928-09-30
Abstract
Zur Lösung der Frage, auf welche Weise die Röntgehstrahlen den Schwangerschaftsverlauf, sowie die Entwickelung und das gewebe, der Foeten beeinflussen, habe ich an verschiedenen Tieren (Mäuse, Kaninchen, weise Ratten, Meerschweinchen etc.) experimentelle Uutersuchungen angestellt Die bei Mäusen und Kaninchen erzielten Resultate habe ich schon in der Zeitschrift von Kinki Fujinka Gakkai, Bd. X, Nr. 4, und in der Zeitschrift von Nippon Röntgen Gakkai, Bd. V, Nr. 4, mitgeteilt. Nach der bisherigen Methode habe ich an 91 weisen Ratten Untersuchungen vorgenonmmen, deren Ergebnisse sich folgendermassen zusammenfassen lassen: 1) Die Röntgenstrahlen können auf die Frucht der weisen Ratten wie auf eine solche der Mäuse und Kaninchen direct und zwar scbädigend einwirken. 2) Inbezug auf die Schwangerschaftsdauer. (a) Im ersten, resp. zweiten Schwangerschaftsstadium (11-15 gravid. Tage) unterbricht die Bestrahlung mit 1/3 H. E, D., resp. über 2/3 H. E. D. immer die Gravidität. Diese Schwangerschaftsunterbrechung hat das Absterben des Foetus und im Anschluss daran die Resorption desselben zur Folge, ohne dass derselbe durch Fehl- oder Frühgeburt aus dem Uterus nach aussen ausgestossen wird. Der Fruchttod erfolgt 48-240 Stunden nach der Bestrahlung. Der Fötus, der im ersten Fötalstadium (5-10 gravid. Tage) frühzeitig abgestorben ist, wird in der Regel bis zur Zeit, wo beim intakten Fötus die Entbindung erfolgen müsste völlig resorbiert, aber die anderen abgestorbenen Föten in der Regel erst eine bestimmte Zeit nach derselben. (b) Es kann die Bestrahlung mit unter 1 H. E. D. im dritte Schwangerschaftsstadium (16-20 gravid. Tage) den Schwangerschaftsverlauf nicht auffallend beeinflussen, aber eine solche mit 1½ H. E. D. zwar manchmal die Frucht bis zum Ende der Schwangerschaft zum Tode bringen, aber dieselbe wird zur normalen Zeit oder 1-3 Tage danach ausgestossen. 3) Ueber die Entwicklungsstörung der Frucht. (a) In allen Fötalstadien wird die Frucht in der Entwicklung der Körperlänge und des Körpergewichtes nur durch die tödliche Strahlenmenge für sie gestört, aber die nicht letale maximale Strahlenmenge bewirkt nur bei nach dem II Fötalstadium bestrahlten Fötus unvollkommene Vermehrung des Körpergewichtes. (b) Die unvollkommene Entwicklung der einzelnen Organe der durch nicht letale Strahlenmenge bestrahlten im Fötalstadium befindlichen Frucht nur bei der Bestrahlung im zweiten Stadium am Grosshirn und bei der im dritten Stadium an Thymus gefunden werden. Die unvollkommene Entwicklung des ersteren, resp. des letzteren Organs rührt von der Affektion der Gewebe des äusseren Keimblattes, resp. Lymphgewebes her. (c) Die Röntgenstrahlen lassen keine auffallende Missbildung entstehen. 4) Ueber die Degeneration der Gewebe. Alle Gewebe der Frucht erfahren parallel der Empfänglichkeit für dir Rötgenstrahlen und der Strahlenmenge verschieden starke Degenerationen. Also sind bei Plexus chorioidei, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Keimdrüse, Nebenniere, quergestreifte Muskeln, Knorper etc. in allen Fötalstadien die durch Röntgenstrahlen bedingten Degenerationen nicht auffallend. Die Befunde an allen entrateten Geweben sind folgende: (1) Der temporäre oder permanente Schwund der karyokinetischen Bilder der Zellen, (2) Schrumpfung, Zerfall, Anschwellung und schlechte Färbbarkeit aller Zellkerne und die durch Kerndegeneration bedingte Anschwellung, Schrumpfung, Tod, Zerstörung, Schwund cer Zellen, (3) erhebliche ödematöse Veränderung der Cutis und des Unterhautbindegewebes, (4) besonders das Erscheinen der Phagozyten und Phagozytose in den. Geweben in Zentralnervengewebe, Netzhaut, Thymus, Mesoderm, etc., (5) Die Regenerationserscheinung im Gewebe, besonders eine spezifische Regenaration im Grosshirn und in Pars optica retinae, (6) Kalkablagerung in Grosshirn, Rückenmark, Retina, Herzmuskeln, Darmwand etc., (7) Die Ahnahme oder der Schwund des Zellglykogens, (8) das Anftreten der hämosideringranulahaltigen grossen und kleinen unregelmässig gestalteten Zellen, u. dgl.. (a) Die Epithelzellen, welche grosse Neigung zur Kernanschwellung zeigen, kommen in einer grossen Anzahl vor. Die Stützgewebezelien zeigen undeutliche angeschwollene Kerne und zahlreiche von ihnen Schrumpfung. Von den Zentralnervengewebszellen sind die meisten der Kernpyknose anheimgefallen, aber keine angeschwollen. (b) Die durch Röntgenstrahlen direct herbeigefuhrten regressiven Degenerationen der Gewebe gehen im allgemeinen mebrere Tage nach der Bestrahlung zurück. Bei nicht tödlichen Strahlenmengen kehren die Gewebe während des Fötalstadiums in der Regal zur Norm zurück, aber bei letalen stellen sich sekundäre Veränderungen wie das Oedem des Unterhautgewebes, die Kalkniederschläge in den Geweben, die abnorme Glykogenverteilung, das Erscheinen der hämosiderinkörnerhaltigen Zellen etc. ein. (c) An den im zweiten Fötalstadium mit 2/3 H. E. D. bestrablten Grosshirnwänden zeigen sich durch Bildung der von den Ependymzellen aus hie und da in einer grossen Anzahl erzeugten Zellen-röhre, welche gerade einer solchen des Nervenrohrs im anfänglichen Embryonalstadium analog ist, Regeneration und Proliferation der Gewebe. (d) An der im dritten Fötalstadium mit 2/3-1 H. E, D. bestrahltcn Sehepithelschioht der Retna macht sich ein Gewebsregenerationsprozess, der demjenigen im Grossbirn gleich ist, geltend und das Gewebe regeneriert sich bald, aber im allgemeinen im Fötalstadium unmöglich vollkommen. (e) Wenn das Grosshirn und die Retina eine nur leichte Degeneration zeigen, so kommen sic wie die anderen Fötalgewebe durch denselben Gewebeswucherungsprozess wie vor der Bestrablung zur Regeneration. 5) Ueber die Empfänglichkeit der Gewebe für die Röntgenstrahlen. Auch bei den weissen Batten kommt bei wie den Mänsen und Kaninchen jedem Gewebe spezifische Empfänglichkeit für die Röntgenstrahlen zu. Die Kurve, welche die Stärke der Empfänglichkeit der Gewebe in allen Fötalstadinm für die Röntgenstrahlen darstellt, hält immer mit der Wucherungskurve der betreffenden Gewebe das Gleichgewicht. Also ist der Unterschied zwischen den Radiosensibilitaten aller Gewebe je nach den verschiedenen Fötalstadien auch verschieden. Die Empfänglichkeiten der Gewebe in allen Embryonalstadien für die Röntgenstrahlen sind nach ihrer Stärke angeordnet wie folgt :- Erstes Fötalstadium : Grosshirn=Rückenmark, Mesoderm=Retina, Spinalganglien=Anlage der Linse=Cutisplatte, Lungenepitbelien=Darmepithelien=Urnierengangepiethelien, etc., Zweites Fötalstadium : Grosshirn=Rückenmark, Netzhaut=Mesoderm, Spinalganglien=Hypophysen-vorderlappen, Leber, Lungenepithelien=Haut, Pankreas (Drüsenepithel)=Thymus=Milz=Epithelien des Verdaungstractus=Nierenepthelien, Herzmuskeln=Linse=quergestreifte Mnskeln, etc., Drittes Fötalstadium : Grosshirn=Retina=Thymus, Milz=Leber, Haut, Etc.. 6) Die durch die Röntgenstrahlen bedingten Veränderungen des Placentalparenchyms zeigen sich im Placentallabyrinth als Atrophie und kalkniederschläge der Syncytiumzellstränge, die aber an der Placenta meterna nicht auffallend auftreten.
Note
原著
ISSN
0030-1558
NCID
AN00032489