Journal of Okayama Medical Association
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Über die gerichtsmedizinische Bedeutung des Chlorgehaltes des verletzten Muskels. 2. Mitteilung

Irie, Tsunehisa
53_2231.pdf 851 KB
Published Date
1941-11-30
Abstract
In der vorigen Untersuchung (Okayama I.Z. Jg. 52, S. 1471) hatte Verfasser mit Tadakuma (+) den Chlorgehalt der verletzten Muskelgewebe sofort und 24 Stunden nach dem Tode bei Meerschweinchen bestimmt und über die gerichtsmedizinische Bedeutung der Bestimmung gesprochen. Weiter hat Verfasser die Chlorbestimmung der sowohl verletzten wie auch nicht verletzten Muskelgewebe bei einem Meerschweinchen zu verschiedenen Zeiten nach dem Tode ausgeführt und die beiden Werte verglichen. Das Resultat in dieser Untersuchung ist dasselbe wie in der vorigen, somit darf die Chlorbestimmung in verletaten Muskeln nach Ausicht des Verfassers dahin ausgewertet werden, ob die Wunde im Muskelgewebe vital oder postmortal beigebracht worden ist.
ISSN
0030-1558
NCID
AN00032489