Die Verfasser haben einen Fall von Mordversuch durch Vergiftung mit Sublimathaltigen Nahrungsmitteln beschrieben. Die Nahrung wurde von ihnen zuerst qualitativ nach Quecksilber untersucht und zwar mit der Reinschschen Quecksilberprobe, sowie der Merkurikobaltrhodanid- und Merkuribichromat-Pyridin-Methode; dann wurde quantitativ mittels der üblichen gravimetrischen Methode als Schwefelquecksilber und nach der Dennerschen volumetrischen Methode das Quecksilber bestimmt, wobei ca. 80g Sublimat in 310g Nahrung errechnet wurden.