Um festzustellen, inwieweit der puerperale Harn nach frühzeitiger Fruchtabtreibung die Schwangerschaftsreaktion nach Zondek-Aschheim positiv ergibt, beschäftigte sich Verfasser mit einer Reihe von Versuchen, in denen der Harn von Frauen untersucht wurde, die sich in jedem Schwangerschaftsmonate unter klinischer Indikation künstlicher Unterbrechung unterwarfen. Die Ergebnisse lassen sich, wie Folgt, zusammenfassen. 1) Verfasser untersuchte den Harn von im 2. bis 7. Schwangerschaftsmonate operierten Frauen. 2) Mit dem Harn des 2. bis 7. Schwangerschaftsmonates fiel diese Reaktion 4 Tage nach der Fruchtabtreibung positiv aus, aber 5 Tage nach dieser war das Resultat inkonstant; allerdings erlebte Verfasser auch eiuen Fall bei dem der Harn am 9. Tage diese Reaktion positiv ergab. 3) Ein Einfluss des Schwangerschaftsmonates auf diese Reaktion konnte nicht nachgewiesen werden. 4) Auf Grund genannter Resultate ist Verfasser der Meinung, dasz diese Reaktion anschliessend an sonstige klinische Befunden bis zum 9. Tage nach der Fruchtabtribung gerichtärztlich von grosser Bedeutung ist.