Auf Grund der histopathologischen sowie histobakteriologischen Untersuchung der Gaumenmandeln, welche aus 2 Sektionsfällen der schweren Rachenkehlkopfdiphtherie durch Sektion und aus 3 Fällen von scheinbar ausgebeilter Rachendiphtherie operativ exstirpiert wurden, äussert sich Verfasser, wie folgt:- 1) Bei der schweren Form von Rachendiphtherie kann die Gaumenmandel nicht nur oft die charakteristische bistologische Zeichnung ibres eigentlichen Gewebes verlieren, sondern auch seine Nekrotisierung sowie Abscedierung zeigen. 2) Auch nach dem Verschwinden der diphtherischen Membran durch antidiphtherische Serumbehandlung können die Diphtherischebazillen häufig diese Behandlung überleben und lange in den Krypten oder in dem Parenchym der Gaumenmandeln verborgen bleiben. 3) Bei dem sogenannten Bazillenträger ist vor allem die Gaumenmandel als die Lokalisationsstelle des Virus festzustellen. Demnach ist solche Gaumenmandel zu exstirpieren, um der Infektionsgefahr für die anderen Individün vorzubeugen oder um die Recidivierungsmöglichkeit zu beseitigen.