Die Blutgruppenbestimmung hat bei uns im Laufe der Zeit auch für den Identitätsnachweis im Strafprozesse Anwendung gefunden. Verfasser berichtet über einen erfolgreichen, interessanten Identitätsnachweis durch Blutgruppenuntersuchung bei der Feststellung des Täters eines Diebstahles, der in einem Kaffeehaus begangen worden war. An den Blutflecken, welche der gestohlenen und wieder aufgefundenen Banknote anhafteten, wurde die Herstammung und die Gruppenzugehörigkeit geprüft, wobei festgestellt wurde, dass sie von menschlichem Menstrualblut herstammten und zur Blutgruppe B (v. Dungern und Hirschfeld) gehörten. Andrerseits wurde die Blutgruppe der Wirtin und aller Mädchen (8) untersucht, unter denen nur ein Mädchen als B-Gruppenträgerin festgestellt wurde. Bei nur einmaligem, nicht anleitendem Verhör bekannte sich das betreffende Mädchen als die Schuldige.