Die durch zwei Serien von Röntgen-Radium-bestrahlung (Röntgenbestrahlung nach Seitz und Winz, 30-31 mgr. von RaBr im Kraterförmigen Uterushals) bedingten Veränderungen der Krebszellen sind verschieden je nach der Portio vaginalis und Collum uteri, Uterusschleimhaut und Muskelschicht, Rectalseite und Blasenseite, und einzellnen in demselben Krebsnester. 1) Die Krebszellen der Halsgegend sind hochgradiger verändert als diejenigen der Portio vaginalis. 2) In der Muskelschicht verhält sich die Veränderung verschieden nach den Zuständen des umgebenden Gewebs. Die Krebszellen, welche im durch Radiumbestrahlung zur Nekrose anheimfallenden umgebenden Gewebe sich befinden, sind stärker verändert als diejenigen, welche im nicht nekrotisierenden gesunden Bindegewebe sich vorfinden. 3) Die Krebszellen, welche in Muskelschicht sich befinden, sind stärker beeinflusst als die in Uterusschleimhaut sich vorfindenden. 4) In demselben Nester zeigen die Krebsschichten die verschiedenartigen veränderungen u. z. das gemischte Gebilde von Haendly. 5) Ich bin nicht im stande, nirgends die unveränderten Krebszellen zu konstazieren, wie Bumm, Robert-Myer, Stern, Bott angegeben haben. 6) Nirgends sind Kernteilungsfiguren der Krebszellen nachweisbar.