Journal of Okayama Medical Association
Published by Okayama Medical Association

<Availability>
Full-text articles are available 3 years after publication.

Studien über die Beziehungen zwischen Blutgerinnung und zentralen Nerven. (2. Mitteilung). Über den Einfluss der Grosshirnrinde anf die Blutgerinnung.

Aoyama, Tsutomu
49_2449.pdf 954 KB
Published Date
1937-12-31
Abstract
Aus der Tatsache, dass die zentral bedingte hemmende Wirkung der Krampfgifte, wie Picrotoxin, Santosol, Veratrin und Aconitin auf die Blutgerinnung durch eine bestimmte Menge von Hirnstammnarkotika hemmend beeinflasst wird, hat der Verfasser fruher geschlossen, dass sich die Steuerungszentren für die Blutkoagulation wahrscheinlich in einem bestimmten Toil des Zwischenhirns befinden, wo durch Stammnarkotika gelähmt werden. Um die Beziehungen zwischen Grosshirnrinde und Blutgerinnung zu studieren, untersuchte Verf. am Kaninchen weiter den Einfluss der Hirnrindennarkotika, wie Urethan, Chloralhydrat und Paraldehyd auf die hemmende bzw. fördernde Wirkung dieser Krampfgifte bzw. des Cocains. Weiter untersuchte er am hirnrindenlosen Kaninchen die Wirkung dieser Krampfgifte und des Cocains auf die Blutgeriunung. Die Resultate waren wie folgt: 1. Urethan, Chloralhydrat und Paraldehyd wirken auf die Gerinnungszeit verzögernd und rufen eiue Abnahme des Gehaltes an Gerinnungskomponenten, wie Thrombin und Fibrinogen im Blute hervor. Diese Wirkungen mussen auf eine Reaktiou der hämatopoetischen Organe im lebenden Körper zurückgeführt werden, weil sie in vitro nicht mehr zu konstatieren sind. 2. Die zentral bedingte gerinnungshemmende Wirkung der Krampfgifte (Picrotoxin, Santosol, Veratriu u. Aconitin) wird durch eine bestimmte Dosis dieser Narkotika verstärkt. Die gerinnungsfördernde Wirkung des Cocains jedoch wird durch Rindennarkotika in leichtem Grade abgeschwächt. 3. An hirnrindenlosen Tieren kommt die gerinnungshemmende Wirkung der genannten Krampfgifte ausgeprägter zum Vorschein als bei den Kontrollversuchen; auch wird die gerinnungsfördernde Wirkung des Cocaine verstärkt. 4. Auf Grund obiger Sachlagen liegt die Vermutung nahe, dass die Grosshirnrinde auf des fruher von mir angegebene Steuerungszentrum für die Blutgerinnung im Zwischenhirn eine Hemmung ausübt und dass die Betüubung oder Resektion der Grosshirnrinde zu einer Zunahme der Erregbarkeit dee betreffenden Zentrums führt, wodurch es zur Verstürkung der Wirkung dieser Krampfgifte und auch des Cocaine zu kommen scheint.
ISSN
0030-1558
NCID
AN00032489